2021...Eröffnung einer Büro-Zweigstelle in Chieming am Chiemsee
2015...Mitglied im
Landesverband Bayern der öffentlich bestellten und
vereidigten sowie
qualifizierten Sachverständigen e. V
2009...Öffentliche Bestellung und Vereidigung
als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken durch die Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern
2005...freiberufliche Tätigkeit
2003 - 2005...Mitarbeit im
Referat Immobilienbewertung beim
Genossenschaftsverband Bayern sowie
Studium an der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg und
Hamburg;
Abschluss: Diplom Sachverständiger (DIA) für die Bewertung
von bebauten
und unbebauten Grundstücken, für Mieten und
Pachten
1993 - 2002...Architekturstudium in Weimar und Innsbruck;
Abschluss:
Diplom Ingenieur
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung...
Die Bezeichnung
»Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht
geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend
qualifiziert sind, bezeichnen sich oft als
Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um
wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen,
sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche
Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen,
dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders
qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte
Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und
unparteiisch zu handeln. Ein neutrales Gutachten eines
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
stärkt zugleich den Ruf und die Position des
Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil
sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich
bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter
bevorzugt beauftragt - so verlangen es die
Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Um die öffentliche Bestellung
zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen
Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit
unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft (Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Architektenkammern etc.). Darüber hinaus werden diese
Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig
und persönlich geeignet sind. Nur dann dürfen sie das
begehrte Qualitätssiegel führen.
Die Eigenschaften und die
Arbeitsweise eines öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen können daher mit folgenden Stichworten
beschrieben werden:
Besondere Fachkunde,
Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit, Weisungsfreiheit
Rundstempel der öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen