Bauklötze 1
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Vom Erstkontakt zum fertigen Gutachten

Nehmen Sie mit uns Kontakt mittels Telefon oder E-Mail auf, denn vorab lässt sich klären, welche Anforderungen Sie haben und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Es ist grundsätzlich notwendig das Bewertungsobjekt zu besichtigen. Hierfür vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin bei dem wir eine Ortsbesichtigung durchführen. In der Folge werden die notwendigen Unterlagen zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen ausgetauscht oder durch den Sachverständigen bei der jeweiligen Behörde angefordert.

Was Kostet ein Gutachten
Die Honorierung für Gutachten richtet sich überwiegend nach der jeweils aktuellen Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung.  Auch pauschale Honorarvereinbarungen sind möglich.