Bewertungsobjekte
Eigentumswohnungen
Ein- und Mehrfamilienhäuser Wohn- und
Geschäftshäuser Unbebaute
Grundstücke Bürogebäude Industriegebäude Betreiberimmobilien
Rechte an
Grundstücken Erbbau Landwirtschaft
Bewertungsanlässe
Steuersachen Kaufpreisaufteilungen Vererbung Zwangsversteigerung Betreuungen Pflichtteilsergänzung
Auftraggeber
Privatpersonen Steuerberater Rechtsanwälte Betreuer Makler Banken Gerichte
Vom Erstkontakt zum fertigen Gutachten
Nehmen Sie mit uns
Kontakt mittels Telefon oder E-Mail auf, denn vorab lässt
sich klären,
welche Anforderungen Sie haben und wie wir
Ihnen weiterhelfen können. Es ist grundsätzlich
notwendig das Bewertungsobjekt zu besichtigen.
Hierfür vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin bei dem
wir eine
Ortsbesichtigung durchführen.
In der Folge werden die notwendigen
Unterlagen zwischen dem
Auftraggeber und dem
Sachverständigen ausgetauscht oder
durch den Sachverständigen bei der jeweiligen Behörde
angefordert.
Was Kostet
ein Gutachten
Die Honorierung für Gutachten richtet sich
überwiegend nach der
jeweils aktuellen Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur
Immobilienbewertung. Auch pauschale Honorarvereinbarungen
sind möglich.