seit 2021 | Eröffnung einer Büro-Zweigstelle in Chieming am Chiemsee |
seit 2015 | Mitglied im Landesverband Bayern der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e. V. |
seit 2009 |
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern |
seit 2005 | freiberufliche Tätigkeit |
2003 - 2005 |
Mitarbeit im Referat Immobilienbewertung beim
Genossenschaftsverband Bayern Studium an der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg und Hamburg; Abschluss: Diplom Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten |
1993 - 2002 |
Architekturstudium in Weimar und Innsbruck;
Abschluss: Diplom Ingenieur |
1972 | geboren in München |
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung... Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich oft als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Ein neutrales Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Architektenkammern etc.). Darüber hinaus werden diese Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich geeignet sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Die Eigenschaften und die Arbeitsweise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können daher mit folgenden Stichworten beschrieben werden: Besondere Fachkunde, Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit, Weisungsfreiheit |
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Rundstempel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen |